AGB
1.1.Die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Vereinbarungen Anwendung, die die Büro Sieveking GmbH über die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen, insbesondere der graphischen Gestaltung, Buchherstellung und jeder sonstigen Produktion (»Leistungen« bzw. für Werkleistungen »Werk«), mit Einzelpersonen oder Unternehmen (»Kunde«) abschließt.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch die Büro Sieveking GmbH gültig. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Dies gilt auch im Falle der vorbehaltlosen Ausführung von Leistungen durch die Büro Sieveking GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
2.1 Alle Angebote der Büro Sieveking GmbH erfolgen freibleibend und enthalten Leistungsangaben zu Art und Inhalt der zu erbringenden Leistungen sowie einen entsprechenden Kostenvoranschlag.
2.2 Zur Erbringung der im Angebot ausdrücklich als »Sonderarbeiten« bezeichneten Leistungen ist die Büro Sieveking GmbH nur verpflichtet, wenn die Parteien diesbezüglich eine gesonderte Vereinbarung treffen.
3.1 Die Büro Sieveking GmbH erbringt die Leistungen gemäß dem Angebot in vereinbartem Umfang und zu den vereinbarten Leistungszeitpunkten.
3.2 Die Büro Sieveking GmbH erbringt die Leistungen selbständig und eigenverantwortlich und ist nicht weisungsgebunden.
3.3 Die ordnungsgemäße Leistungserbringung, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Leistungszeitpunkte, setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller vertraglichen Mitwirkungspflichten durch den Kunden voraus.
3.4 Die Ablieferung des Werkes oder von Teilen des Werkes erfolgt in der Regel durch die Übergabe von Datenträgern oder per Datenfernübertragung.
3.5 Die Büro Sieveking GmbH ist berechtigt, vertragliche Leistungsverpflichtungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen und sich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen. Darüber hinaus ist die Büro Sieveking GmbH berechtigt, den Kunden gegenüber Dritten nach vorheriger Abstimmung zu verpflichten.
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung der Leistungen in dem erforderlichen Umfang mitzuwirken. Insbesondere sind die zur Leistungserbringung erforderlichen Texte, Illustrationen und sonstige Materialien und Daten (nachfolgend »Materialien«) der Büro Sieveking GmbH sobald vefügbar, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß nach, trägt er gegenüber der Büro Sieveking GmbH die durch die Verzögerung anfallenden zusätzlichen Kosten.
4.3 Der Erwerb sämtlicher Rechte an den Materialien sowie sonstigen Inhalten, die bei Erbringung der Leistungen und Erstellung des Werkes verwendet werden, erfolgt durch den Kunden auf eigene Kosten.
4.4 Der Kunde wird die Büro Sieveking GmbH in gebotenem und üblichem Umfang im Rahmen jeder Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe des Werkes als Urheber des Werkes und/oder Erbringer der einzelnen vertragsgegenständlichen Leistungen benennen.
5.1 Der Kunde ist zur Abnahme des Werkes verpflichtet, soweit dieses keine wesentlichen Mängel aufweist. Der Kunde ist für das Vorliegen wesentlicher Mängel beweispflichtig. Mängel des Werkes, die auf Mängeln der übergebenen Materialien beruhen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
5.2 Eine Verweigerung der Abnahme muss schriftlich erfolgen und die wesentlichen Mängel genau bezeichnen. Sofern eine entsprechende Erklärung des Kunden nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes bei der Büro Sieveking GmbH eingeht, gilt die Abnahme als erfolgt.
5.3 Die Büro Sieveking GmbH ist zur Abänderung des Werkes auf Wunsch des Kunden nur verpflichtet, soweit diese zur Behebung von Mängeln des Werkes erforderlich ist. Gehen die vom Kunden geäußerten Änderungswünsche über den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang hinaus, so erfolgen Änderungen nur auf entsprechende gesonderte Vereinbarung hin.
6.1 Die Höhe der Vergütung bestimmt sich im Einzelnen nach dem Angebot. Im Zweifel ist der Kunde zur Erstattung von Reisekosten und Spesen, der Kosten der Erstellung der Datenträger, Ausdrucke etc. sowie der Kurierkosten verpflichtet. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Die Zahlung der Vergütung erfolgt auf entsprechende Rechnungsstellung hin unverzüglich oder zu vereinbarten Zeitpunkten ohne Abzug. Die Büro Sieveking GmbH behält sich vor, jederzeit (insbesondere bei Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Kunden oder Zahlungsverzug mit einzelnen auch Teilvergütungsforderungen der Büro Sieveking GmbH) Zahlungen sofort fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6.3 Bei Vertragsverletzungen, insbesondere Zahlungsverzug, ist die Büro Sieveking GmbH zudem berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise zu stornieren oder die Erbringung der Leistungen bzw. die Ablieferung des Werkes zurückzustellen.
6.4 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die Büro Sieveking GmbH zudem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern, unbeschadet des Rechts, aus anderem Rechtsgrund höhere Zinsen zu verlangen oder weitere Schäden geltend zu machen.
7.1 Soweit an den vertragsgegenständlichen Leistungen bzw. Werken der Büro Sieveking GmbH Rechte entstehen, räumt die Büro Sieveking GmbH dem Kunden mit Ablieferung für die Laufzeit des Vertrages das einfache Recht zur Verwertung in dem durch den Vertragszweck bestimmten Umfang ein.
7.2 Der Kunde räumt der Büro Sieveking GmbH das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, das Werk oder Teile davon, auch in Verbindung mit anderen Werken zum Zwecke der Werbung, auch im Internet, für die Büro Sieveking GmbH, für deren Leistungen und Produkte, entgeltlich oder unentgeltlich zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, unter Verwendung des Namens der Firma, des Logos sowie der betreffenden Marken des Kunden zum Zwecke der Werbung, auch im Internet, auf die Erbringung der Leistungen für den Kunden hinzuweisen.
8.1 Der Kunde garantiert, über sämtliche zur Leistungserbringung durch die Büro Sieveking GmbH und zur Nutzung der Werke gemäß Ziffer 7.2 erforderlichen Rechte an den Materialien zu verfügen und zu deren Übertragung auf Dritte berechtigt zu sein.
8.2 Der Kunde stellt die Büro Sieveking GmbH diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.
8.3 Der Kunde wird die Büro Sieveking GmbH unverzüglich nach Kenntniserlangung über Rechte Dritter informieren, die einer vertragsgemäßen Verwendung der Materialien oder des Werkes entgegenstehen.
9.1 Erhält die Büro Sieveking GmbH davon Kenntnis, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern, so ist die Büro Sieveking GmbH berechtigt, die Leistungen nur gegen Vorauszahlung bzw. nach Leistung von ausreichenden Sicherheiten des Kunden zu erbringen. Soweit der Kunde keine Vorauszahlungen bzw. ausreichenden Sicherheiten leistet und stellt der Kunde seine Zahlungen ein, beendet er seine Geschäftstätigkeit, wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt oder beschließt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, diesen Vertrag nicht zu erfüllen, so ist die Büro Sieveking GmbH – unbeschadet sonstiger Rechte und Ansprüche – berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise zu stornieren und/ oder die Erbringung von Leistungen bzw. die Ablieferung des Werkes bis zur vollumfänglichen Zahlung sämtlicher Vergütungsforderungen, die im Hinblick auf die vertragsgegenständlichen oder sonstigen Leistungen gegenüber dem Kunden entstanden sind und noch entstehen werden, zurückzustellen.
9.2 Der Kunde hat die Büro Sieveking GmbH über jede nicht nur geringfügige Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse unverzüglich zu informieren.
Die Büro Sieveking GmbH ist berechtigt, das erstellte Werk zu Wettbewerben anzumelden und einzureichen, soweit diese die durch die Büro Sieveking GmbH erbrachten Leistungen zum Gegenstand haben. Soweit das Werk bei einer Teilnahme der Büro Sieveking GmbH Preise, insbesondere auch Geldpreise erringt, stehen diese der Büro Sieveking GmbH zu. Die Büro Sieveking GmbH kann sich auf etwa verliehene Auszeichnungen berufen.
Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den Kunden findet § 649 BGB (entsprechend) Anwendung.
Beide Parteien sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit der sich aus diesem Vertrag ergebenden Zusammenarbeit bekannt werden, nur zu dem Zweck zu verwenden, zu dem er diese erhalten hat, Dritten nicht zugänglich zu machen und sie wie eigene Betriebsgeheimnisse zu schützen.
13.1 Der Kunde kann Ansprüche gegenüber der Büro Sieveking GmbH nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn diese anerkannt werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
13.2 Die Abtretung oder Verpfändung einzelner oder aller vertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber der Büro Sieveking GmbH bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Büro Sieveking GmbH.
13.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
13.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den sonstigen vertraglichen Absprachen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.
13.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist München.